Guten Tag allen hier!
Ich habe eine Frage bezüglich Arbeitnehmer bei einem Arbeitskräfteüberlasser und Dienstreisen/Reisekosten. Im Jahr wäre auf verschiedenen Baustellen Einsatz (Entfernung vom Wohnort zum Beschäftiger zw. 10 und 50 km, vom Betrieb des Überlassers nochmals + 20 km).
Weder das Kilometergeld noch sonstige Reisespesenersätze würde der Überlasser noch der Beschäftiger ersetzen. Wäre in dieser Situation bei der Arbeitnehmerveranlagung eine Absetzung der Fahrtkosten vom Wohnort zum Betrieb des Beschäftigers und retour in Höhe des amtlichen Kilometergeldes als Werbungskosten denkbar? (natürlich bis zu 30.0000 km und mit Fahrtenbuch)
Oder steht hierbei nur der Verkehrsabsetzbetrag und ev. die Pendlerpauschale zu?
Danke im Voraus! |
|