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Verfasst von: Werner am 21.06.2005 10:03
 


THEMA:  Auslandsumsätze
Ich habe in D und Sk einige Trainings (Seminare), eine Mediation und Coachings durchgeführt. In A bin ich von UmSt unecht befreit. Fragen: Fallen diese Einnahmen unter die Inlands- oder unter die Auslandsumsätze? Wer soll für diese Umsätze UmSt. Zahlen? Danke!
Verfasst von: W. am 21.06.2005 10:03
 


THEMA:  Re: Auslandsumsätze
Da der Ort der sonstigen Leistung nicht in Österreich liegt, ist dieser Umsatz nicht steuerbar. In der österreichischen Umsatzsteuererklärung gehört dieser Umsatz daher nicht erfasst. (Trotzdem eine Einnahme im Sinne des EStG) Ich nehme an, dass sich ihr Auftraggeber um eine eventuelle Versteuerung kümmern müsste. (Stichwort: Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger)
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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