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Verfasst von: Mag. Sandra Gajsek am 11.10.2002 13:33
 


THEMA:  Erbschaft - Verkauf Immobilie
Sg Damen und Herren! Ich habe im Jahr 2000 drei Einheiten in einem Wohnhaus geerbt. Das Haus hat insgesamt 4 Einheiten (die 4. Einheit gehört meinen Eltern). Nun möchte ich diese Wohnungen renovieren und verkaufen. Mit dem Erlös möchte ich Schulden begleichen (ich mußte Pflichterben ausbezahlen) - sollte jedoch ein Gewinn übrig bleiben wie muß dieser versteuert werden? Kommt hier die Spekulationssteuer zu tragen obwohl es sich um eine Erbschaft handelt? Vielen Dank MfG Gajsek
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 11.10.2002 13:33
 


THEMA:  Re: Erbschaft - Verkauf Immobilie
Sehr geehrte Frau Mag.Gajsek, für den Spekulationsgewinn wird auf den letzten entgeltlichen Erwerb abgestimmt, d.h. wenn der Erblasser die Wohnungen gekauft hat, dann müssen zwischen dem Zeitpunkt des Kaufes durch den Erblasser und dem Zeitpunkt des Verkaufes durch Sie, mindestens 10 Jahre vergangen sein.Dann fällt kein Spekulatonsgewinn an.
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