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Verfasst von: Gerlinde am 24.06.2005 10:55
 


THEMA:  EU-ZinsmeldeG
Hallo! Ich hätte einige Fragen zum EU-ZinsmeldeG auf die ich bislang keine zufriedenstellenden Antworten gefunden habe. 1.) Waren nicht endbesteuerte Kapitalerträge bis April 2003 bei der Freibetragsgrenze für AN bis Euro 730,00 miterfasst (somit keine Meldepflicht)? 2.) Wenn ich meine Divideneinkünfte (ca. Euro 40,00) in keiner Steuererklärung bekanntgegeben habe und die Einkommenssteuer ohnehin 0 ergeben hätte (Studentin), stellt dies eine Finanzordnungswidrigkeit dar und wie hoch wird sie geahndet bzw. falls es eine fahrlässige Abgabenhinterziehung ist (kannte diese Meldepflicht bis vor ein paar Tagen gar nicht), wie hoch wird diese sanktioniert (1 mal Euro 40,00 oder 1 mal Euro 0)? Herzlichsten Dank für jede Hilfe!
Verfasst von: Rudi am 24.06.2005 10:55
 


THEMA:  Re: EU-ZinsmeldeG
Zur Frage 1, ob die VA-Grenze nach § 42 EStG zur Anwendung kam (vor dem BBG 2003) ist strittig, aus meiner Sicht aber ja. Nachdem du ja sonst keine EK hast, wäre dir aber auf jeden Fall die Option der Tarifversteuerung zugestanden und wenn man in deinem Fall die Dividenden "regelbesteuert", dann bist du auf jeden Fall unter der Grenze und daher auch keine ESt-Pflicht und Verpflichtung eine Erklärung abzugeben. Wichtig ist nur, dass Du für den Fall dass einmal die Frage auftauchen sollte weisst, dass wenn Du veranlagt hättest keine Steuer entstanden wäre. Das ganze gilt aber nur, wenn die Dividenden wirklich Deine einzigen EK waren und Du nicht sonst soviel verdient hast, dass die Antragsveranlagung auch eine Steuerpflicht ergeben hätte. In Summe mehr als (derzeit) EUR 10.000,- p.a. Grüße Rudi und p.s. Dividenden sind vom Zinsmeldegesetz nicht betroffen, sondern NUR Zinserträge ...
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