Verfasst von:
Baumi am
09.06.2005 06:16
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THEMA: Student + Freier Dienstnehmer |
Hallo!
Ich habe ausschließlich Erträge, die in einer Mitteilung gemäß § 109a Einkommenssteuergesetz 1988 erfasst sind.
Auf dieser ist unter Entgelt ein Betrag inklusive Sozialversicherungsbeitrag angeführt.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich im FinanzOnline beim Abschnitt "Einkünfte aus selbständiger Arbeit - Einzelunternehmer" im Feld Nr. 9050 (Erträge/Betriebseinnahmen, die in einer Mitteilungen gemäß § 109a erfasst sind) das Entgelt inkl. oder exkl. Sozialversicherung angeben muß?
Fahrtkosten kann ich laut Formel: km * 0,356€ mit negativem Vorzeichen in Feld 9160 (Reise- und Fahrtspesen inkl. Kilometergeld und Diäten (ohne tatsächliche Kfz-Kosten) eintragen?
Die Studiengebühr gehört ebenfalls mit negativem Vorzeichen in Feld 9200 (Werbe- und Repräsentationsaufwendungen, Spenden, Trinkgelder)?
Es stellt sich sogar die Frage, ob ich als Student und nebenbei freier Dienstnehmer überhaupt im richtigen Bereich (Einkünfte aus selbständiger Arbeit - Einzelunternehmer) von FinanzOnline bin?
Vielen Dank im voraus für die Antworten!
mfg
Baumi
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
09.06.2005 06:16
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THEMA: Re: Student + Freier Dienstnehmer |
Baumi hat geschrieben:
> Hallo!
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> Ich habe ausschließlich Erträge, die in einer Mitteilung gemäß § 109a Einkommenssteuergesetz 1988 erfasst sind.
> Auf dieser ist unter Entgelt ein Betrag inklusive Sozialversicherungsbeitrag angeführt. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich im FinanzOnline beim Abschnitt "Einkünfte aus selbständiger Arbeit -
> Einzelunternehmer" im Feld Nr. 9050 (Erträge/Betriebseinnahmen, die in einer Mitteilungen gemäß § 109a erfasst sind) das Entgelt inkl. oder exkl. Sozialversicherung angeben muß?
KZ 9050 inkl Sozialversicherung
KZ 9230 Sozialversicherung
> Fahrtkosten kann ich laut Formel: km * 0,356€ mit negativem Vorzeichen in Feld 9160 (Reise- und Fahrtspesen inkl.
> Kilometergeld und Diäten (ohne tatsächliche Kfz-Kosten) eintragen?
Ja
> Die Studiengebühr gehört ebenfalls mit negativem Vorzeichen in Feld 9200 (Werbe- und Repräsentationsaufwendungen, Spenden, Trinkgelder)?
KZ 9230 sind Fortbildungkosten, kein Werbeaufwand
> Es stellt sich sogar die Frage, ob ich als Student und nebenbei freier Dienstnehmer überhaupt im richtigen Bereich (Einkünfte
> aus selbständiger Arbeit - Einzelunternehmer) von FinanzOnline bin?
Freie DN haben Einkünfte aus selbständiger Arbeit
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Verfasst von:
Melanie Gansch am
21.01.2011 23:36
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THEMA: Angestellt und Freiberuflich |
Hallo habe ein großes Problem,
bin Angestellt und habe freiberuflich als Psychotherapeutin in Ausbildung 2010, 1500 €/Jahr eingenommen, die Kosten für die Raummiete betragen 200 € monatlich. Jetzt möchte ich die Steuererklärung machen also E1 und E1a, nur weiß ich leider nicht wo meine Einkünfte für die freiberufliche Tätigkeit hineingehörtin 9040 oder 9050; dem Fianzamt habe ich vorher nichts gemeldet, weil es geheißen hat das geht bei so niedrigen Einkünften auch so. Bitte um Auskunft. Habe aber eine Steuernummer, weil ich schon mal als neue selbständige gearbetet habe. Bitte um Hilfe! Danke Melanie |
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