Sehr geehrte Frau Otto-Schlagenhaufen,
normalerweise sollte es kein Problem sein,den Steuerberater zu wechseln.Die meisten Kollegen ,so auch ich, vereinbaren keine Kündigungsfrist.Aber vielleicht haben Sie seinerzeit,als Sie die Vollmacht unterschrieben haben, eine Kündigungsfrist vereinbart.Manche Kollegen meinen auch, sie können eine Kündigungsfrist konstruieren,wenn sie monatlich regelmäßige Leistungen für einen Klienten erbringen.
Sollten Sie sich mit Ihrem Steuerberater nicht einigen können, dann suchen Sie am besten die Kammer der Wirtschaftstreuhänder auf,diese wird dann zwischen Ihnen und Ihrem Steuerberater vermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Mag.V.Weiß
Steuerberaterin |
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