Achtung Steuerfalle:
Mit der Gesellschaftsbeteiligung zusammenhaengende Ausgaben - Sonderbetriebsausgabem - sind unbedingt im Rahmen der Steuererklaerung der Gesellschaft anzugeben.
Bei der eigenen Steuererklaerung koennen diese Sonderbetriebsausgaben vom Finanzamt ignoriert werden.
Dazu zaehlen z.B. auch Sozialversicherungsbeitraege, welche durch die Gesellschafterstellung verursacht sind.
Mit freundlichen Grüßen
A2M ÖSV Steuerberater
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