Verfasst von:
Michaela am
03.06.2005 08:24
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THEMA: Werkverträge über 730 € |
Guten Tag!
Ich war bis 31. 5. als Angestellte beschäftigt, hatte nebenbei kleinere Aufträge mit Werkvertrag und Honorarnote ohne USt (heuer bis jetzt € 400).
Jetzt habe ich zwei Aufträge in Aussicht, mit denen ich die 730 € Grenze sicher überschreiten werde. Die 22.000 € pro Jahr überschreite ich ziemlich sicher nicht.
Ich bin seit gestern, 1. 6., arbeitslos gemeldet, möchte aber sobald wie möglich wieder in ein Dienstverhältnis treten.
Was ich bisher herausgefunden habe ist:
- ich muss auch weiterhin keine USt berechnen
- ich muss eine STeuernummer beantragen (bis wann?)
- ich muss eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen und eine Einkommenssteuererklärung abgeben.
Ist das richtig und habe ich noch weitere Pflichten? Brauche ich auch eine UID-Nr.?
Herzlichen Dank im Voraus!
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
03.06.2005 08:24
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THEMA: Re: Werkverträge über 730 € |
Keine USt
Würde ich erst mit Abgabe der Steuererklärung 2005 bis 30.4.06 beantragen
Nur eine Einkommensteuererklärung keine Arbeitnehmerveranlagung
Keine UID-Nr.nötig
Bei Gewinn über 3.884,--jährlich Sozialvers.Pflicht bei SV d.Gew.Wirtschaft.
Sie können auch Ausgaben geltend machen:Telefon, Fahrtspesen,PC,etc. |
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