Verfasst von:
Clemens Schörkhuber am
02.06.2005 09:38
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THEMA: Rechnung für Dienstleistung als Privatperson |
Ich habe für meinen Arbeitgeber, bei dem ich 20 Stunden in der Woche angestellt bin zusätzlich Dienstleistungen erbracht, für die ich insgesamt einen Betrag von 850 Euro in Rechnung stelle.
Auf was muss ich da als Privatperson achten (ev. Steuer, die auf der Rechnung auszuweisen ist bzw. ob ich das der Finanz melden muss und wieviel % Steuern dabei anfallen)?
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
02.06.2005 09:38
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THEMA: Re: Rechnung für Dienstleistung als Privatperson |
Wenn Sie eventuell Ausgaben haben,die mit dieser Tätigkeit zusammenhängen,sodass nur noch 730,--€ übrigbleiben, dann brauchen Sie nichts tun.
Wenn nicht, dann müssen Sie eine
Einkommensteuererklärung (E1)bis 30.4.2006 beim Finanzamt einreichen.
Auf keinen Fall Umsatzsteuer ausweisen. |
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