Verfasst von:
Claudia am
01.06.2005 11:45
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THEMA: Einkommensteuer |
Wie ich in den Forumsbeiträgen gesehen habe, kann ich € 6.453 verdienen, ohne Sozialversicherung und Einkommensteuer zu zahlen. Zählt zu diesem Verdienst auch das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Familienbeihilfe?
Wenn ich unter den € 6.453 bleibe, muss ich dann KEINE Meldung an das Finanzamt machen?
Danke für Ihre Hilfe! |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
01.06.2005 11:45
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THEMA: Re: Einkommensteuer |
Wenn Sie Kinderbetreuungsgeld beziehen, dann gilt für die Sozialversicherung nur eine Freigrenze von € 3881,52.Steuer fällt keine an. |
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