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Verfasst von: Claudia am 01.06.2005 11:45
 


THEMA:  Einkommensteuer
Wie ich in den Forumsbeiträgen gesehen habe, kann ich € 6.453 verdienen, ohne Sozialversicherung und Einkommensteuer zu zahlen. Zählt zu diesem Verdienst auch das Kinderbetreuungsgeld bzw. die Familienbeihilfe? Wenn ich unter den € 6.453 bleibe, muss ich dann KEINE Meldung an das Finanzamt machen? Danke für Ihre Hilfe!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 01.06.2005 11:45
 


THEMA:  Re: Einkommensteuer
Wenn Sie Kinderbetreuungsgeld beziehen, dann gilt für die Sozialversicherung nur eine Freigrenze von € 3881,52.Steuer fällt keine an.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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