Meines Erachten stimmt Ihre Berechnung nicht.
Zunächst ist die von Ihnen mit Spekulationssteuer gemeinte Spekulationsertragssteuer die vormals 25% betragen hat und Endbesteuerungswirkung hatte abgeschafft, zum Anderen ist die Besteuerung der Spekulationseinkünfte eine Form der Einkommensteuer und damit mit dem an Ihrem Gesamteinkommen gemessenen Tarif zu versteuern.
Die Kest ist auch eine Erhebungsform der Einkommensteuer bezieht sich aber nur auf Kapitalerträge, nicht aber auf die Veräußerungstatbestände. Kest ist daher nur von Gewinnen aus der Beteiligung einzubehalten, nicht aber von Veräußerungsgewinnen, die Sie selbst zu erklären haben.
Also: 50000 - Ihr Steuertarif (zwischen 21 % - 50%) |
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