Verfasst von:
H am
18.05.2005 09:08
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THEMA: Schadensersatz / Berechnung wie Abfertigung |
Mich würde interessieren, was der Textbaustein " ...Schadenersatz in Höhe von 3 Bruttomonatsentgelten (!!gleiche Berechnung wie bei Abfertigung!!) zu leisten hat ..." genau aussagt.
Wie sieht diese Berechnung denn im Genauen aus?(Abfertigung bekomme ich unter 2 oder waren es 3 Jahre als Angstellter/Arbeiter ja auch nicht, oder? |
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Verfasst von:
dIdI am
18.05.2005 09:08
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THEMA: Re: Schadensersatz / Berechnung wie Abfertigung |
Ich nehme an, dass bei der Schadenersatzberechnung die gleiche Berechnungsbasis wie bei der Abfertigung gilt. D.h. es werden regelmässige Überstunden hinzugerechnet, aber keinesfalls Kilomtergelder, Diäten, etc ...
Ich glaube es hat nichts mit einer Wartefrist von 3 Jahren zu tun ...
Dietmar Hagspiel
(SBH) |
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