Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: H am 18.05.2005 09:08
 


THEMA:  Schadensersatz / Berechnung wie Abfertigung
Mich würde interessieren, was der Textbaustein " ...Schadenersatz in Höhe von 3 Bruttomonatsentgelten (!!gleiche Berechnung wie bei Abfertigung!!) zu leisten hat ..." genau aussagt. Wie sieht diese Berechnung denn im Genauen aus?(Abfertigung bekomme ich unter 2 oder waren es 3 Jahre als Angstellter/Arbeiter ja auch nicht, oder?
Verfasst von: dIdI am 18.05.2005 09:08
 


THEMA:  Re: Schadensersatz / Berechnung wie Abfertigung
Ich nehme an, dass bei der Schadenersatzberechnung die gleiche Berechnungsbasis wie bei der Abfertigung gilt. D.h. es werden regelmässige Überstunden hinzugerechnet, aber keinesfalls Kilomtergelder, Diäten, etc ... Ich glaube es hat nichts mit einer Wartefrist von 3 Jahren zu tun ... Dietmar Hagspiel (SBH)
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 18.116.89.70 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.