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Verfasst von: Younes am 16.05.2005 16:07
 


THEMA:  GSVA
Hallo! Ist es richtig, dass der GSVA-Betrag nach 2 Jahren höher wird (doppelt?!). Danke
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 16.05.2005 16:07
 


THEMA:  Re: GSVA
1. Der Mindestbeitrag bzw. die Mindestbeitragsgrundlage verdoppelt sich nach 3 Jahren. Also das, was man sogar noch im Verlustfall zahlt. Ist jedoch nur eine Vorauszahlung, wenn mehr verdient wird. 2. Fuer die ersten 2 Jahre sind die Krankenversicherungsbeitraege tatsaechlich niedrig wie auch fix. Sie werden also nicht nachbemessen. Leider sind aber nur ca. 1/3 der Sozialversicherungbeitraege fuer die Krankenversicherung, 2/3 sind Pensionsversicherungsbeitraege und richten sich wieder nach den Einkuenften. 3. Details siehe hier http://www.wkw.at/docextern/ArbeitundSoziales/Extern/Sozialversicherung/AktuelleWerte/Neugründer2005.doc und hier http://www.wkw.at/docextern/ArbeitundSoziales/Extern/Sozialversicherung/AktuelleWerte/BeitragswesenSelbständige2005.doc A2M OESV Steuerberater Taegliche Steuernews unter http://www.steuermonitor.at
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