Verfasst von:
Younes am
16.05.2005 16:07
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THEMA: GSVA |
Hallo!
Ist es richtig, dass der GSVA-Betrag nach 2 Jahren höher wird (doppelt?!).
Danke |
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
16.05.2005 16:07
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THEMA: Re: GSVA |
1.
Der Mindestbeitrag bzw. die Mindestbeitragsgrundlage verdoppelt sich nach 3 Jahren. Also das, was man sogar noch im Verlustfall zahlt. Ist jedoch nur eine Vorauszahlung, wenn mehr verdient wird.
2.
Fuer die ersten 2 Jahre sind die Krankenversicherungsbeitraege tatsaechlich niedrig wie auch fix. Sie werden also nicht nachbemessen. Leider sind aber nur ca. 1/3 der Sozialversicherungbeitraege fuer die Krankenversicherung, 2/3 sind Pensionsversicherungsbeitraege und richten sich wieder nach den Einkuenften.
3.
Details siehe hier
http://www.wkw.at/docextern/ArbeitundSoziales/Extern/Sozialversicherung/AktuelleWerte/Neugründer2005.doc
und hier
http://www.wkw.at/docextern/ArbeitundSoziales/Extern/Sozialversicherung/AktuelleWerte/BeitragswesenSelbständige2005.doc
A2M OESV Steuerberater
Taegliche Steuernews unter
http://www.steuermonitor.at
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