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Verfasst von: fpm9 am 09.05.2005 10:42
 


THEMA:  Immobilie, Spekulation
Wie lange muß man diese als Hauptwohnsitz genutzt haben, damit keine Spekulationssteuer anfällt? Ein oder zwei Jahre lang (in Ö)? Bei Veränderungen diesbezüglich zwischen Kauf und Verkauf, welche Zeitpunkt gilt (Gesetz zum Zeitpunkt des Kaufs oder des Verkaufs?).
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 09.05.2005 10:42
 


THEMA:  Re: Immobilie, Spekulation
Seit 2 Jahren Das Gesetz hat sich in Österr. in der letzten Zeit nicht geändert
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