Verfasst von:
Michael am
09.05.2005 16:52
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THEMA: Honorarnoten & UID |
Hallo!
Ich werde demnächst für ein größeres Unternehmen eine Software warten. Hier werde ich danach die Leistungen (auf Stundenbasis) über eine Honorarnote verrechnen.
Da ich ja die Leistung einmalig erbringe, fehlt die für eine Gewerbe vorausgesetzte Regelmäßigkeit lt. GewO und ich brauche keinen Gewerbeschein.
Wenn ich jetzt auch noch dazu Kleinunternehmer bin (also keine USt. verrechne) muss ich dann überhaupt beim Finanzamt eine UID beantragen? Weil auf die Honorarnote selbst muss ich sie ja eigentlich auch nicht schreiben, und wenn ich keine USt verrechne wäre das für mich plausibel.
Danke im Voraus, Mfg Michael |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
09.05.2005 16:52
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Verfasst von:
Mag. Thomas Fiebich am
09.05.2005 16:52
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THEMA: Re: Honorarnoten & UID |
Da Sie gegenüber einem Unternehmer tätig sind, könnten Sie freiwillig zur Ust-Pflicht optieren. Ihr Auftraggeber kann dann die zusätzlich in Rechnung gestellte Ust als Vorsteuer vom FA zurückholen (=keine Verteuerung Ihrer Leistung), Sie könnten Umsatzsteuer aus Vorleistungen bzw pauschal 1,8% ihrer Umsätze geltend machen.
Bei einem Umsatz von zB 10.000 EUR sind das 180 EUR; demgegenüber steht natürlich ein erhöhter Verwaltungsaufwand.
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