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Verfasst von: Peter am 07.05.2005 05:58
 


THEMA:  vorübergehende Erwerbstätigkeit
ARBEITSLOSENANSPRÜCHE/KARENZ: vorübergehende Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeits­grenze führt nicht gleich zu einem gänzlichen Wegfall des Leistungsbezuges von Arbeits­losenunterstützung, Karenz und Notstandshilfe, sondern bis zu einer gewissen Obergrenze pro Monat lediglich zu einer Verminderung dieser Beihilfen. Wo liegt diese Obergrenze und was ist außerdem zu beachten? Vielen Dank! Peter
Verfasst von: Jutta Rapp am 07.05.2005 05:58
 


THEMA:  Re: vorübergehende Erwerbstätigkeit
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