ARBEITSLOSENANSPRÜCHE/KARENZ: vorübergehende Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze führt nicht gleich zu einem gänzlichen Wegfall des Leistungsbezuges von Arbeitslosenunterstützung, Karenz und Notstandshilfe, sondern bis zu einer gewissen Obergrenze pro Monat lediglich zu einer Verminderung dieser Beihilfen.
Wo liegt diese Obergrenze und was ist außerdem zu beachten?
Vielen Dank!
Peter |
|