Verfasst von:
KarinF am
03.05.2005 11:21
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THEMA: Honorarnoten |
Hallo,
ich arbeite auf Basis eines Gewerbescheins. Bei den Honorarnoten kommt es immer wieder dazu, dass Kunden erst sehr spät und nach etlichen Mahnungen bezahlen. Gibt es eine Möglichkeit eine Klausel in die Honorarnote einzufügen, welche gegen massiven Zahlungsverzug etwas bewirkt?
Schließlich sollte ich ja auch meine Steuern fristgerecht abführen (oder gibts hier auch Toleranzen?).
Danke im Voraus,
Karin |
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
03.05.2005 11:21
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THEMA: Re: Honorarnoten |
Besondere Vereinbarungen ueber die Faelligkeit und die Folgen des Zahlungsverzugs muessten bereits bei Vertragsabschluss getroffen worden sein.
Die Beifuegung zur Honorarnote haette bestenfalls Indizcharakter, dass so etwas vereinbart gewesen waere.
Toleranz kennt die Finanz nicht.
Man koennte jedoch mit der Begruendung des schleppenden Zahlungseinganges gegebenenfalls eine Stundung bewirken. Allerdings mit entspechender Zinsbelastung.
A2M OESV Steuerberater
Taegliche Steuernews unter
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