soweit ich weiss tritt die zinsrichtlinie (nunmehr anscheinend wirklich fix) mit 1.7.2005 in Kraft. Wenn Sie als A in D Ihr Geld veranlagt haben, dann schaut es aus meiner Sicht so aus:
A hat sich ja neben Lux. und Belgien eine Übergangsfrist bedungen, läuft daher etwas "ausserhalb" der Zinsrichtlinie, d.h. A meldet bis 2012 nicht an andere Mitgliedsstaten, WAHRSCHEINLICH ist jedoch, dass andere Mitgliedsstaaten an A melden (speziell D). D.h. die Meldung wird wahrscheinlich über eine Clearingstelle erfolgen.
Wie Sie darauf reagieren bleibt natürlich Ihnen überlassen.
Grüße
Rudi
ps. guter Kurzüberblick
http://www.dbresearch.de/servlet/reweb2.ReWEB?rwkey=u877559 |
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