Guten Tag,
Ich bin Gewerbetreibender Einzelunternehmer und zusätzlich als Kommandidist an einer KEG beteiligt und aktiv tätig (mit Gewinn/Verlustbeteiligung ohne sonstiges Honorar)
Sind in diesem Fall die Verluste aus der KEG-Beteiligung mit dem Gewinn aus dem Einzelunternehmen gegenverrechenbar oder nicht ausgleichsfähig (EStG §2 Abs 2a, 2b)
Besten Dank für die Auskunft |
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