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Verfasst von: Markus Altmann am 19.04.2005 15:53
 


THEMA:  Verrechenbare bzw. Nichtausgleichsfähige Verluste
Guten Tag, Ich bin Gewerbetreibender Einzelunternehmer und zusätzlich als Kommandidist an einer KEG beteiligt und aktiv tätig (mit Gewinn/Verlustbeteiligung ohne sonstiges Honorar) Sind in diesem Fall die Verluste aus der KEG-Beteiligung mit dem Gewinn aus dem Einzelunternehmen gegenverrechenbar oder nicht ausgleichsfähig (EStG §2 Abs 2a, 2b) Besten Dank für die Auskunft
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 19.04.2005 15:53
 


THEMA:  Re: Verrechenbare bzw. Nichtausgleichsfähige Verluste
Ja, Sie können die Verluste gegenrechnen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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