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Verfasst von: Stefan Oberwarter am 17.04.2005 19:26
 


THEMA:  Freier Dienstvertrag und Angestellter in einem Kalenderjahr
Hallo, Bitte um Antwort zu dieser folgenden Situation: Jänner bis Ende März Dienstverhältnis als Angestellter, ab April freier Dienstvertrag. Jänner bis Ende März wurden Steuern vom Dienstgeber bezahlt, ab April war ich dann eben als freier Dienstnehmer selber dafür zuständig. Wird in diesem Fall der prozentuelle Anteil an Steuer über das ganze Jahr verrechnet? Wenn ja, würde mir vom freien Dienstvertrag ums doppelte mehr Steuer verrechnet als angenommen... Vielen Dank, Stefan
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 17.04.2005 19:26
 


THEMA:  Re: Freier Dienstvertrag und Angestellter in einem Kalenderjahr
In der Einkommensteuererklärung, welche Sie für das Jahr 2005 erstellen müssen,wird Ihr Jahreseinkommen mit dem entsprechenden Tarif versteuert und die Lohnsteuer von Jänner bis März davon abgezogen.
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