Hallo,
sollen Strom-, Heizungs-, Wasser- und Kanalkosten bei einer V+V in der Klasse 5 gebucht werden (bisher gemacht) oder in der Klasse 7. Die anfallenden Betriebskosten werden den Mietern von mir vorgeschrieben.
Ich tendiere ja eher zu Klasse 5 weil ich denke, dass durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten (= Leistung des UN) auch die Betriebskosten in den Leistungsbereich des Unternehmers fallen.
Oder denke ich zu kompliziert?
Bitte um Rat, danke!
Elfie |
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