Verfasst von:
Tina am
17.04.2005 19:36
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THEMA: neuer Selbständiger |
Ich habe gesehen, dass dieses Thema schon mehrmals aufgetaucht ist, habe aber dennoch einige Fragen dazu.
Ich werde mit Anfang Juni als neuer Selbständiger im Bereich IT tätig sein. Von der Wirtschaftskammer habe ich die Auskunft bekommen, dass ich eine Gewerbeanmeldung vornehmen und mich auch selbst versichern muss.
Da ich für meine jetzige Firma (mit Sitz in Großbritannien)arbeiten und einen 12monatigen Werkvertrag bekommen werde, muss ich in meinen Honorarnoten UST verrechnen, korrekt?
Soweit ich informiert bin, unterliege ich dann der Einkommensteuer. Man hat mir geraten, mir selbst aus diesem Einkommen ein kleines Gehalt zu zahlen. Ist dies möglich oder macht dies Sinn, da ja das Honorar, dass ich verrechne, wenn die Sozialversicherung und Einkommensteuer und etwaige Absatzbeträge abgezogen sind, mein Gehalt ist?
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
17.04.2005 19:36
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THEMA: Re: neuer Selbständiger |
Sie können an sich selbst kein Honorar zahlen.
Sie unterliegen der Einkommensteuer.
Steuerpflichtig sind Ihre Einnahmen abzüglich Sozialversicherung und sonstiger Absetzposten.
Mit großer Wahrscheinlichkeit sind Ihre Leistungen in Österr.ustpflichtig,aber man sollte noch genau prüfen, ob es nicht Katalogleistungen sind. |
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