Verfasst von:
Christoph am
20.09.2002 16:02
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THEMA: Gewinn bei Selbständigkeit |
Hallo!
Ich bin Student und nebenbei auch selbständig tätig. In den letzten Jahren haben es meine Einkünfte erlaubt, dass meine Eltern für mich noch Kinderbeihilfe bekommen haben (Einkommensgrenze für den Bezug ware glaub ich bei mir ein höchstmöglicher Gewin von 120.000 ATS gewesen). Wenn sich diese Grenze knapp nicht ausgegangen ist, hab ich einfach einen Teil der Dezember-Rechnung erst im Jänner ausgestellt und es hat wieder gestimmt.
Da sich mein Verdienst seit diesem Jahr jedoch verbessert hat, hab ich (mein Eltern) sowieso keine Chance mehr für diese Unterstützung.
Jetzt daher meine Frage, ob es auch für SV und Einkommenssteuer günstig ist, den Gewinn niedirg zu halten. Dies gilt natürlich allgemein, jedoch muß ich schließlich irgendwann die Rechnung legen. Wenn also meine Abgaben immer nur ein Anteil darstellen, dann sollte es doch eigentlich egal sein, ob ich beispielsweise zuerst x % von 150000 und x% von 100000 bezahle, oder gleich x% von 250000. ODER??
Oder gibts bei SV und EkST auch solche Staffelungen, Grenzen, ...?? |
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Verfasst von:
Mag. F. am
20.09.2002 16:02
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THEMA: Re: Gewinn bei Selbständigkeit |
Bei der SV ist es im wesentlichen egal (Geringfügigkeitsgrenze beachten).
Bei er Einkommensteuer ist jedoch ein progressiver Steuertarif gegeben, dh. jedes Einkommen, das über die Progressionsgrenzen springt, wird höher besteuert - daher ist es nicht egal. |
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