Verfasst von:
Michael am
08.04.2005 17:03
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THEMA: Sachgewinne beim Lotto |
Hallo,
Da es ja vor kurzem bei den österreichischen Lotterien Autos zu gewinnen gab (Peugeot 307cc), würde mich mal interessieren ob es hier Unterschiede bzgl. der steuerlichen Rahmenbedingunge zu Geldgewinnen gibt.
Soweit ich das richtig verstanden habe sind Gewinne aus der Lotterie ja nicht steuerpflichtig (ausser den daraus entstehenden eventuellen Kapitalerträgen, aber das ist ja wieder eine andere Sache). Wie sieht das nun aus, wenn der Sachgewinn evräußert wird? Ist dann irgendeine Steuer fällig?
mfg Michael
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Verfasst von:
Christine am
08.04.2005 17:03
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THEMA: Re: Sachgewinne beim Lotto |
Wenn Sie eine gewonnene Sache (z.B. Auto) als Privatperson verkaufen, fällt keine Steuer an. Es handelt sich dabei um einen "Gewinn aus der Veräusserung von Privatvermögen". |
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