Verfasst von:
Rudolf Wetschnig am
11.09.2002 23:05
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THEMA: Besteuerung von Nebeneinkünften |
Ich würde gerne wissen, mit welchem Steuersatz ich eine Dienstleistung (Softwaredevelopment) neben meiner Angestelltentätigkeit (ca.) versteuern muss. Mein Bruttojahresbezug vom Angestelltenverhältnis beträgt € 34.580,- und Zusatzeinnahmen durch Werksverträge sind vorraussichtlich € 10.000,- bis € 20.000,-.
Muss ich die Sozialversicherungsbeiträge doppelt zahlen? Entstehen mir zusätzliche Steuerbelastungen? Ich möchte wissen, ob sich das auszahlt!
thx 4 info |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
11.09.2002 23:05
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THEMA: Re: Besteuerung von Nebeneinkünften |
Sehr geehrter Herr Wetschnig!
Bis zu einem Jahreseinkommen in Höhe von ca. € 50.000,- beträgt die Einkommensteuer 41 %, darüber 50 %. Da Sie von Einnahmen aus Werkverträgen sprechen, werden Sie wohl auch absetzbare Ausgaben für diese Tätigkeit haben, und daher nur die Differenz zu versteuern haben.
Die Sozialversicherungsbeiträge nach dem GSVG sind bis zur jährlichen Höchstbeitragsgrundlage von € 45.780,- unter Anrechnung der ASVG-Beiträge zu bezahlen. |
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