Verfasst von:
Birgit am
05.04.2005 13:43
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THEMA: selbständig machen? |
Ich bin nachdem ich 9 Monate angestellt gearbeitet habe nun wieder Studentin (Master, berufsbegleitend). Bin mit der Anfrage konfrontiert, ob ich die Seminarorganisation für einen Amerikaner machen würde. Er hält Seminare und Workshops ab zu Themen über die Medizin der Native Americans. Muss Ust. bezahlt werden, wenn er in Ö Seminare abhält, bzw. ab welcher Grenze? Wenn ich die Organisation mache (Seminarräume buchen, Teilnehmerregistrierung etc.) muss ich ja Umsatzsteuer zahlen, also selbständig sein. Oder gibt es da auch Grenzen?
Gibt es mit Amerika so etwas wie ein Gegensteuerabkommen wie mit Deutschland, dass Vortragende oder Künstler, die in Ihrem Heimatland Umsatzsteuer bezahlen, diese in Ö nicht abführen müssen.
Danke für Auskünfte.
Birgit
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
05.04.2005 13:43
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THEMA: Re: selbständig machen? |
Wenn man im Jahr nicht mehr als € 22.000,--einnimmt fällt man unter die Kleinunternehmerregelung und braucht keine Umsatzsteuer zu bezahlen.Das betrifft sowohl Sie als auch den Vortragenden.
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA bezieht sich auf die Einkommensteuer.
Da sich bei Ihnen doch einigermaßen komplexe Fragen auf tun,empfehle ich Ihnen eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen. |
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