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Verfasst von: Josefa Oberaigner am 21.03.2005 15:38
 


THEMA:  Ausländersteuer
Sehr geehrte Damen und Herren! Beispiel: Ich verpflichte eine deutsche Künstlerin zu einem Konzert. Sie verlangt z. B. eine Gage von Euro 8.000,-- zuzüglich aller im Ausland anfallenden Steuern und Abgaben). 8.000,-- Euro müssen ihr verbleiben. Wie hoch werden meine Kosten gesamt (Gage, Steuern etc.) sein.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 21.03.2005 15:38
 


THEMA:  Re: Ausländersteuer
Sie müssen 20 % von allem was Sie der Künstlerin zahlen abführen, auch von eventuellen Reisespesen.
Verfasst von: Georg am 04.01.2011 17:17
 


THEMA:  Ausländersteuer

Frau Mag. Weiß,

ich hab im Jahr 2008 bis August studiert, war dann in Deutschland und Dänemark auf Tournee. dadurch, dass ich nur 4 Monate in diesem Jahr verdient habe, denke ich, dass ich nicht einmal Lohnsteuerpflichtig in Österreich gewesen wäre, ich habe aber ca. 3500 Euro Ausländersteuer gezahlt, gibt es eine Möglichkeit dies zurück zuholen?

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