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Verfasst von: Easy am 22.03.2005 12:17
 


THEMA:  Mehrwertsteuer
Guten Tag, wir sind ein slowakisches Unternehmen, das sich mit Personalgestellung auch in Österreich beschäftigt.Unsere Frage lautet, ob wir für diese Tätigkeit in Österreich die MwSt bezahlen müssen oder gehört es zu den Aufgaben der Firma, die unseren Dienstleistungen empfängt? Wir haben weder Sitz noch Betriebsstätte in Österreich. Danke für die Antwort.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 22.03.2005 12:17
 


THEMA:  Re: Mehrwertsteuer
Gem § 19 Umsatzsteuergesetz schuldet der österr. Kunde die Umsatzsteuer.
Verfasst von: Mag. Thomas Fiebich am 22.03.2005 12:17
 


THEMA:  Re: Mehrwertsteuer
Kleine Ergänzung: Dies gilt nur, wenn der Leistungsempfänger Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Gemäß § 11 Abs 1a müssen Sie in der Rechnung an Ihren Kunden die UID des Kunden anführen und einen Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld, zB "Übergang der Steuerschuld gem. § 19 UStG". In der Rechnung darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen sein.
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