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Verfasst von: Wolfgang am 09.08.2002 14:05
 


THEMA:  Inkassorechnungen verbuchen
Ich habe eine Frage bzgl. der korrekten Verbuchung einer Rechnung: Nachdem ein Kunde länger nicht bezahlt hat, wurde ein Inkassobüro beauftragt. Dieses treibt die Schulden ein und überweist uns den Betrag. Wir verbuchen den Betrag als Zahlung. Soweit sogut. Das Inkassobüro hat dem Kunden gleichzeitig die Inkassogebühren verrechnet. Die dieser offensichtlich auch bezahlt hat. Nun sendet uns das Inkassobüro die Rechnung über zB 100 EUR Eintreibungsgebühr plus 20 EUR USt. Die 100 EUR hat der Kunde schon bezahlt und das Inkassobüro dürfte ihm angeblich die USt nicht anlasten und kassiert die von uns und gibt dabei auf der Rechnung den Hinweis: "Hinweis: Sie können die oben ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen und haben daher für die von uns erbrachten Leistungen keinen Aufwand zu tragen." Wobei die Rechnung in etwa so aussieht: 10,-- Eintreibungsgebühr 2,-- USt ----- 12,-- Summe -10,-- vom Kunden bezahlt ----- 2,-- Rest (entspricht der MwSt.) Lautet nun der richtige Buchungssatz dazu folgendermaßen? Vorsteuer an Bank 2,-- oder habe ich da was falsch verstanden? Wolfgang
Verfasst von: f am 09.08.2002 14:05
 


THEMA:  Re: Inkassorechnungen verbuchen
Der Buchungssatz "Vorsteuer an Bank" ist vollkommen richtig. Die Bezahlung der Umsatzsteuer stellt für Sie also keine Belastung dar.
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