Hallo!
Ich arbeite als freier Dienstnehmer. In meinem Dienstvertrag steht, dass alle notwendigen Betriebsmittel (Computer) zur Verfügung gestellt werden. Theoretisch wäre das auch möglich, ich arbeite aber dennoch auf meinem eigenen Notebook. Kann ich dieses nun Absetzen oder hindert mich der Paragraph in meinem Dienstvertrag daran?
Vielen Dank!
Manfred
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