Verfasst von:
krto am
13.03.2005 17:39
|
|
THEMA: Kleinunternehmer! |
Ich arbeite als Angestellter, nebenbei möchte ich übers Internet als Kleinunternehmer tätig sein (Umsatz bis 22.000 Euro). Brauche ich dafür einen Gewerbeschein? Ich habe gehört mann zahlt nur die Einkommenssteuer, meine Frage ist wird das Gehalt aus meiner unselbstständigen Arbeit auch dazugezählt oder nicht? Wie wird Einkommensteuer berechnet? Wäre es auch möglich, gewisse Ausgaben von der Steuer abzusetzen als Kleinunternehmer? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir weiter helfen könnten. |
|
|
Verfasst von:
Christine am
13.03.2005 17:39
|
|
THEMA: Re: Kleinunternehmer! |
Ganz kurz:
Gewerbeschein JA.
Die Einkommensteuer wird aus ALLEN in einem Jahr zugeflossenen Einkünften errechnet, also z.B. Gehalt plus Gewerbegewinn.
Betriebliche Ausgaben können Sie natürlich als Unternehmer von den betrieblichen Einnahmen in Abzug bringen (Diff. = Gewinn).
Bei der Wirtschaftskammer erhalten Sie alle für einen Neugründer notwendigen Informationen und den Gewerbeschein.
Die zweite wichtige Info-Anlaufstelle ist die Sozialvers.Anstalt der gewerblichen Wirtschaft. |
|
|
|