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Verfasst von: Gruber Andreas am 04.03.2005 10:32
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung - Sonderausgaben
Hallo! habe bisher in meiner einkommenssteuererklärung den alleinverdiener in anspruch genommen - dies ist für das jahr 2005 nicht mehr möglich, weil meine frau mit ihrem einkommen über die dafür vorgesehene grenze gekommen ist - meine frage bezieht sich nun auf die sonderausgaben - im speziellen auf hausbausonderausgaben - diese konnte ich bisher mit 2*2920 € nutzen; ab sofort wäre dies bei meiner steuererklärung nur mehr mit 2920.- möglich - meine frage ist nun, ob es eine möglichkeit gibt, weiterhin bei meiner steuererklärung den doppelten absetzbetrag von 2*2920 zu nutzen - zB wenn meine frau auf diese abschreibmöglichkeit freiwillig verzichtet mit der bitte um antwort! lg andreas gruber
Verfasst von: Christine am 04.03.2005 10:32
 


THEMA:  Re: Einkommensteuererklärung - Sonderausgaben
Nein. Ohne AVAB haben Sie nur die 2920 für sich selbst zur Verfügung. Machen Ihre Sonderausgaben weniger aus, dann können Sie bis zu dieser Höhe auch einen Teil der SA Ihrer Frau geltend machen. Mehr nicht. Ihre Frau wird wahrscheinlich gar keine Lohnsteuer zahlen und kann höchstens die Negativsteuer bekommen. Das ist eine Rückerstattung von 10% der SV-Beiträge, max. aber 110 Euro und gilt nur für unselbständig Erwerbstätige. Ihrer Angabe entnehme ich, dass Sie keine Kinder haben, weil da wäre das ganze ja anders. VG-Christine
Verfasst von: DDr. Alfons Marteschitz am 04.03.2005 10:32
 


THEMA:  Re: Einkommensteuererklärung - Sonderausgaben
ja des geht
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