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Verfasst von: Steinlechner Ulrike am 18.05.2006 13:02
 


THEMA:  Karenzurlaub, Prämienzahlung
Ich beziehe zur Zeit Karenzgeld (bis März 2004) und möchte bei einem neuen Dienstgeber zu arbeiten beginnen. Da die Zuverdienstgrenze von ATS 200.000,- btto jährlich für mich ein Problem darstellt, möchte ich mir nächstes Jahr ( August 2003) eine einmalige Prämie auszahlen lassen. In diesem Monat möchte ich auf das Karenzgeld verzichten, sodass dieses Monat nicht für die Berechnung der Zuverdienstgrenze herangezogen wird. Glauben Sie, dass das Finanzamt od. Gebietskrankenkasse dies ohne Probleme akzeptieren wird (Gefahr, dass ich das gesamte Karenzgeld für das Jahr 2003 zurückzahlen muss!)? Mfg, Ulrike Steinlechner
Verfasst von: f. am 18.05.2006 13:02
 


THEMA:  Re: Karenzurlaub, Prämienzahlung
Sie beziehen vermutlich kein Karenzgeld sondern das neue Kinderbetreuungsgeld. Hier können Sie tatsächlich in dem Monat, in dem Sie über die Zuverdienstgrenze kommen auf das Kindergeld verzichten ohne daß dies für die anderen Monate schädlich ist. So wie Sie das geplant haben geht es vollkommen OK!
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