Sg. Damen und Herren,
kann man einen Versicherungsnehmer, der eine Wohnsitzerklärung nach § 26 BAO abgegeben hat(gemäß dieser wohnt er in Deutschland /Laufen - arbeitet in Salzburg) von der österreichischen Versicherungssteuer befreien ??? Gleichzeitig hat er noch einen angemeldeten Wohnsitz bei der Freundin in Salzburg??? Schadet dieser bei der Befreiung von der Versicherungssteuer ???
danke für eure Antwor!!!
mfg,sabine |
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