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Verfasst von: Kemal Smajic am 27.04.2005 06:59
 


THEMA:  Freier Dienstnehmer Einkommensteuerberechnung
Hi! Ich habe im Jahr 2004 folgendes verdient: - Im Jänner war ich arbeitslos und habe dort für die paar als arbeitslos gemeldeten Tage ca 400 Euro gekriegt. - Von Februar bis Mai war ich in einem Teilzeitdienstverhältnis und bezog 1400 Euro brutto monatlich. Dies war alles in Wien wo ich auch wohne - Seit Juni arbeite ich ausschließlich als freier Dienstnehmen bei einer Firam in Niederösterreich und habe im Jahr insgesamt 8545 Euro verdient (Brutto, sprich inkl. SV-Beitrag die die Firma für mich dann einbezahlt hat.) Jetzt interessiert mich wie genau ich meine Einkommenssteuerabrechnung machen soll. Ich glaube folgende sachen absetzen zu können: Kilometergeld (0.356 Euro pro Kilometer weil ich ja jeden tag 22 Kilometer zur und von der Arbeit brauche), Internetherstellungskosten für inode xdsl(breitband) 50 Euro, Monatliche Kosten für inode 40 Euro(ich zahle eigentlich 49 aber ich habe gelesen es sind max bis 40/mnt absetzbar gilt das nur für "normale" Angestellungen oder auch für mich?) Weiteres habe ich zuhause ein Zimmer welches ich als Büro benutze wenn ich von zuhause arbeiten muss. Darf ich das entsprechend der Quadratur auch als Kosten anführen bzw. darf man da in die Eingaben/Ausgabenrechnung auch Strom bzw. Heizkosten berücksichtigen? Darf ich auch die Tatsächlichen Kosten für das Auto (Benzin, Versicherung, Reparaturen, service) auch abziehen wenn ich schon Kilometergeld berechnet habe? Kann ich die Kosten für Uni(Studiengebühren) auch anführen als "Gewinnminderung"? Wohins soll ich die Berechnung überhaupt bringen? Finanzamt für Niederösterreich oder Wien? Ich bin eigentlich mit den Kosten die mir entstanden sind unter der Freigrenze muss ich in meinem Fall überhaupt was abgeben? Ich bitte um raschen rat. Vielen Dank im voraus Gruss Kemal
Verfasst von: Jutta Rapp am 27.04.2005 06:59
 


THEMA:  Re: Freier Dienstnehmer Einkommensteuerberechnung
1) Kilometergeld oder tatsächliche Kosten sind absetzbar, nicht beides. 2) Berufsbedingte Internetkosten sind in unbegrenzter Höhe absetzbar (betragsmäßig begrenzt sind die Sonderausgaben) 3) Arbeitszimmer ist nur absetzbar, wenn Sie keinen Arbeitsplatz beim Dienstgeber haben. 4) Ihr zuständiges Finanzamt ist jenes, in dessen Bereich Sie Ihren Wohnsitz haben. 5) Die Aufnahme der Tätigkeit hätten Sie dem Finanzamt bereits melden müssen. Steuererklärungen sind abzugeben, auch wenn nach Ihren Angaben keine Steuer anfallen wird. www.steuerberater-rapp.at
Verfasst von: Dzenan am 27.04.2005 06:59
 


THEMA:  Re: Freier Dienstnehmer Einkommensteuerberechnung
Odakle si ti Kemale Smajicu???
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