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Verfasst von: Knuth Lietz am 10.10.2006 14:00
 


THEMA:  Geld borgen von Privat
Ich habe für mein Einzelunternehmen für einen Wareneinkauf Geld in der Familie ausgeborgt (Beleg existiert natürlich). Dieses möchte ich jetzt - 4 Monate später - wieder rückzahlen. Nun sagt man mir, daß dieses Geld von mir erst als Gewinn versteuert werden muß, damit ich dem meinem Familienmitglied rückzahlen kann?? Das hieße ja, daß ein privater Kredit schlechter gestellt wäre, als hätte ich das Geld bei einer Bank ausgeborgt! Dort wenigstens hätte ich alle Spesen UND die Rückzahlung des Kapitals zu 100% als Betriebsausgabe geltend machen können. Oder bin ich falsch informiert worden?
Verfasst von: Jutta Rapp am 10.10.2006 14:00
 


THEMA:  Re: Geld borgen von Privat
Eine Rückzahlung von geborgtem Geld (egal ob von einer Privatperson oder Bank) ist keine Betriebsausgabe; die Ware, welche mit dem geborgten Geld bezahlt wurde, war die Betriebsausgabe. Wenn Sie die Ware, welche Sie mit dem geborgten Geld finanziert haben, in der Zwischenzeit verkauft haben, können Sie die Rückzahlung aus dem Verkaufserlös finanzieren. www.steuerberater-rapp.at
Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 10.10.2006 14:00
 


THEMA:  Re: Geld borgen von Privat
Es ist weder die seinerzeitige Einnahme (Ausleihung) buchhalterisch ein Ertrag, noch ist die spätere (Rückzahlung) ein Aufwand. D.h. Sie buchen zuerst KA od. BK / Verbindlk. und dann Verbindlk. / KA od. BK -das wars! Es sei denn, Sie bezahlen Zinsen, diese wären Aufwand. Buchungssatz: Zinsen- aufwand / KA od. BK.
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