Verfasst von:
Gaby H. am
18.05.2006 13:10
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THEMA: Geringfügige Beschäftigung |
Ich bin derzeit Hausfrau (Kinderbetreuung) und bei meinem Gatten
mitversichert. Ich möchte EINE geringfügige Beschäftigung aufnehmen
(ca. 280.- €/Monat), dazu einige Fragen:
1. Werden diese 280.- € dem Finanzamt gemeldet und ev. versteuert
oder erhalte ich diesen Betrag netto ausbezahlt?
2. Kann ich bei meinem Gatten mitversichert bleiben wenn ich keine
freiwillige Selbstversicherung möchte ?
3. Müssen in dem geringfügigen Dienstverhätnis eine bestimmte
Wochenarbeitszeit oder genaue Dienstzeiten vereinbart werden
oder reicht "Anwesenheit bei Bedarf" ?
Besten Dank für kompetente Antworten
Gaby H. |
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Verfasst von:
F. am
18.05.2006 13:10
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THEMA: Re: Geringfügige Beschäftigung |
Zu 1.
Meldung an das Finanzamt muß mittels Jahreslohnzettel erfolgen. Da der Betrag jedoch so gering ist, erfolgt keine Besteuerung. Das Finanzamt will hier nur prüfen, ob Sie nicht mehrere Geringfügige Tätigkeiten haben.
zu 2.
Wenn Sie sich nicht für die freiwillige Versicherung entscheiden, bleiben Sie bei Ihrem Gatten mit krankenversichert.
Die freiwillige Versicherung hat dann Sinn, wenn man auch pensionsversichert sein will - denn das sind Sie bei Ihrem Gatten derzeit nicht - Hat aber dann keinen Sinn wenn das Kind unter 4 Jahr ist, denn 4 Jahre zählen Kindererziehungszeiten.
zu 3.
Im Anmeldeformular ist vorgesehen:
"Durchschnittlich beschäftigt in der Woche ....... Tage.......Stunden.
Hier muß man sich Gedanken machen damit man nicht zu viele Tage bzw. Stunden meldet und durch eine bestehende Kollektivvertragsregelung dann über die Geringfügigkeit kommt.
Anwesenheit bei Bedarf ist auf einem diesbezüglichen Formular nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen |
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