Verfasst von:
alois am
10.02.2005 17:04
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THEMA: *diäten* bei bezahlter auslandsreise |
ich habe eine kleine frage bezüglich diäten, also tages- und nächtigungsgelder:
mein arbeitgeber bezahlt die nächtigung vor ort, ebenso wie die reise, die auch schon mal nach norwegen oder die usa führen kann. laut dem steuerhandbuch 2005 des BMF (seite 24) kann ich ein steuierfreies pauschale für die nächtigung von 5,85 euro pro nacht lukrieren. gilt das gleiche auch für die tagesgelder oder erlischt der anspruch, wenn der arbeitgeber bezahlt? für jeden tag wären das für die USA zum beispiel 52,30 euro ... |
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Verfasst von:
Christine am
10.02.2005 17:04
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THEMA: Re: *diäten* bei bezahlter auslandsreise |
Bezüglich des steuerrechtlichen Aspektes:
Wenn der AG die tatsächlichen Nächtigungskosten bezahlt und diese aber kein Frühstück inkludieren, dann können Sie die 5,85 Euro steuerfrei in Anspruch nehmen.
Bei den Tagesdiäten erfolgt bei 1 Geschäftsessen (vom AG bezahlt) keine Kürzung, bei 2 Geschäftsessen eine Kürzung auf nur 1/3 des jeweiligen Höchstsatzes. |
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