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Verfasst von: OliverE am 10.02.2005 07:18
 


THEMA:  ESt-Erklärung für freien DN
Hallo, Für 2004 muss ich erstmal eine ESt-Abgeben. Doch ich bin hier ziemlich überfragt und jede Hilfe wäre angenehm. zunächst meine situation: ich habe 1.quartal 2004 etwa 3000 eur als Selbstständiger ohne Gewerbeschein verdient (also keine SV gezahlt). dann habe ich eine anstellung als freier dienstnehmer angenommen, wo ich brutto 22000 eur eingenommen habe. hier wurde mir sv abgezogen (blieb netto etwa 19000) Jetzt habe ich mehrere Fragen offen: - muss ich die 22000 ohne sv oder 19000 mit sv (+ 3000 natürlich) als einnahme angeben, wird mir dann die gezahlte sv für die bemessungsgrundlage berücksichtig (im finanzonline schien es mir bei der vorberechnung nicht so)? - kann mir das wegen den 3000 eur, wo ich keine sv gezahlt habe, bei der wgkk probleme machen? zu der zeit war ich noch mitversichert. aber es soll einen freibetrag für selbstständige geben, der für mich gelten könnte, wo ich den rest als freier dn eingenommen habe und damit doch unselbstständig sein müßte? - den studienbeitrag soll man absetzen können, aber bei welcher kennzahl? - und ich habe befürchtung, dass ich eine umsatzsteuererklärung machen muss, trifft das zu und was erwartet mich da? sind etwas viele fragen, ich denke, dass wohl eine beratung am besten wäre, aber ich möchte hier trotzdem bitten, dass jede antwort mir hilft. grüße Oliver
Verfasst von: Karl am 10.02.2005 07:18
 


THEMA:  Re: ESt-Erklärung für freien DN
1) Bemessungsgrundlage für die ESt ist der Nettobetrag. 2) SV-Pflicht entsteht in Ihrem Fall erst nach Überschreitung des 12fachen der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze: +/- € 3800. 3) In der Beilage zur ESt-Erklärung KZ 9230 4) USt-Pflicht bei Überschreitung von 22.000€ Umsatz (Nettogröße). Alle Tätigkeiten werden addiert.
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