Ich bin Mitarbeiter einer Konzernholding, die zahlreiche Auslandstochtergesellschaften steuert. Diese Auslandsgesellschaften (EU und Nicht-EU) müssen an die Holding eine "Management Fee" bezahlen, wofür diese von den Holdingmitarbeitern den entsprechenden Support (Sales Supoport, Marketing Support, Einkaufssupport, Buchhaltungssupport, etc.). Die Holding finanziert sich fast ausschließlich aus diesen Management Fees
Alle Mitarbeiter müssen nun über Ihre Leistungen Aufzeichnungen führen. D.h. man muss festhalten, was man für die Tochtergesellschaften in welchem Umfang macht.
Frage: Ist das aus finanzrechtlicher Sicht erforderlich?
Besteht die Möglichkeit durch einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag mit den Tochtergesellschaften diese Aufzeichnungen, die für uns eine Mehrarbeit bedeuten, zu vermeiden?
Ich danke Ihnen für eine Antwort!
Mfg
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