Hallo!
Ich hoffe ihr könnt mir bei folgendem Problem helfen;
Ich benutze einen PC zu 40% beruflich und 60% privat. Ich habe mir 100% der Vorsteuer zurückgeholt. Da der PC unter 50% betrieblich genutzt wird, kann ich nur Nutzungseinlagen (Afa über 3 Jahre von 40% der Anschaffungskosten) geltend machen. Wie muss ich den Eigenverbrauch von 60% verbuchen. Muss ich den Eigenverbrauch auf die Nutzungsdauer berechnen (3 x 20%) oder zur Gänze für das Anschaffungsjahr. Wie verbucht Ihr das zB. in BMD, damit es in der USt-Erklärung aber nicht in der G+V aufscheint.
LG und Danke!
Karin |
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