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Verfasst von: sven am 08.02.2005 09:19
 


THEMA:  kilometergeld
wieviel kilometer darf ich jährlich mit kilometergeld in der eingaben - ausgaben rechnung ansetzen: -)darf 30.000 km nicht überschreiten, egal wie hoch die gesamtfahrleistung -)max. 50 % der gesamtfahrleistung (privat und beruflich), egal wie hoch diese ist. danke für die hilfe! mfg sven
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 08.02.2005 09:19
 


THEMA:  Re: kilometergeld
1. 50%-Grenze Wenn Sie das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich verwenden, so ist dieses betriebsnotwendiges Vermögen und Sie können nur die nachgewiesenen Aufwendungen absetzen und keine KM-Gelder. 2. 30.000 KM Selbst wenn Sie unter 50% betrieblich bleiben sollten, beträgt die "Schmerzgrenze" für die Finanzbehörde 30.000 km bei der KM-Geld-Verrechnung. Sie können also maximal die Kilometergelder für 30.000 km ansetzen. Höhere Betriebsausgaben müssten wieder über nachgewiesene Aufwendungen dargestellt werden. Grund: Je höher die KM-Leistung, um so "günstiger" das pauschale KM-Geld. Z2M ÖSV Steuerberater
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