Verfasst von:
sven am
08.02.2005 09:19
|
|
THEMA: kilometergeld |
wieviel kilometer darf ich jährlich mit kilometergeld in der eingaben - ausgaben rechnung ansetzen:
-)darf 30.000 km nicht überschreiten, egal wie hoch die gesamtfahrleistung
-)max. 50 % der gesamtfahrleistung (privat und beruflich), egal wie hoch diese ist.
danke für die hilfe!
mfg sven |
|
|
Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
08.02.2005 09:19
|
|
THEMA: Re: kilometergeld |
1. 50%-Grenze
Wenn Sie das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich verwenden, so ist dieses betriebsnotwendiges Vermögen und Sie können nur die nachgewiesenen Aufwendungen absetzen und keine KM-Gelder.
2. 30.000 KM
Selbst wenn Sie unter 50% betrieblich bleiben sollten, beträgt die "Schmerzgrenze" für die Finanzbehörde 30.000 km bei der KM-Geld-Verrechnung. Sie können also maximal die Kilometergelder für 30.000 km ansetzen. Höhere Betriebsausgaben müssten wieder über nachgewiesene Aufwendungen dargestellt werden. Grund: Je höher die KM-Leistung, um so "günstiger" das pauschale KM-Geld.
Z2M ÖSV Steuerberater
|
|
|
|