Verfasst von:
Christian1604 am
09.02.2005 04:59
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THEMA: Honorarnoten Dschungel 2005 |
Liebe Forum Mitgleider,
da ich leider nichts wirklich brauchbares im Internet über Honorarnoten finde melde ich mich jetzt auch in diesem Forum zu Wort.
Ich bin Angestellter bei einer Firma in Wien und verdiene im Jahr ca. 20000 € Euro Brutto.
Jetzt habe ich das Problem mit meinen privaten Honorarnoten.
Muss ich wenn ich einer Firma eine private Honorarnote über 500 Euro stelle eine UIDnummer angeben oder reicht meine Private Steuernummer die ich auf meinem Steuerausglich habe aus?
Gilt die Regelung mit fortlaufender Rechnungsnummer auch für mich oder nicht und muss oder kann ich auch Mwst oder Ust. verrechnen?
Und wo kann ich mir mal professionellen Rat holen das ich keine Probleme mit dem Finanzamt bekomme.
Wenn Ihr hilfreiche Links für mich habt bitte auch diese posten.
Danke Danke Danke ;o)
LG
Christian
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
09.02.2005 04:59
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THEMA: Re: Honorarnoten Dschungel 2005 |
Wenn Sie nebenberuflich tätig sind, müssen Sie dies dem Finanzamt melden. Überschreiten Sie die Umsatzgrenze eines Kleinunternehmers (über EUR 22.000,- jährlich), vergibt das Finanzamt eine UID-Nummer, welche auf Ihren Honorarnoten aufscheinen muß. Die Steuernummer ist nicht ident mit der UID-Nummer.
Die Honorarnoten müssen mit fortlaufenden Nummern versehen werden.
www.steuerberater-rapp.at
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