Verfasst von:
Elisabeth am
07.02.2005 14:35
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THEMA: VSt-Ausgleich |
Habe eine Frage:
Was bedeutet auf einem ärztlichen Honorar der Vermerk:
+ 3,45% VSt-Augleich lt. § 3 Abs. 1 GSBG 1996
Wie ist diese Einnahme steuerlich zu behandeln???
Danke, mfg Elisabeth |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
07.02.2005 14:35
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THEMA: Re: VSt-Ausgleich |
Ich nehme an, es handelt sich um den Vorsteuerausgleich - ärztliche Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit.
www.steuerberater-rapp.at
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