Ich würde mir gerne neben dem Studium mit dem "Verkauf" von künstlerischen Dienstleistungen (gipsabdrücke von personen gegen bezahlung)etwas dazuverdienen.
Lt. §22 wäre ich ja eigentlich dann Steuerpflichtig - jetzt meine frage: gibt es eine Art Freibetrag pro Monat? Mein sogenanntes Einkommen würde ca. 100€/Monat betragen. Wie schaut das rechtlich genau aus?
Weiters habe ich gehört, dass man sich eben als freischaffender Künstler anmelden könnte. - Wie sieht das dann mit der Familienbeihilfe aus - verliere ich die?? |
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