Verfasst von:
Tobias am
29.01.2005 11:46
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THEMA: WK-Pauschbetrag bei Kindern |
Hallo
In meiner Klausurvorbereitung hat sich eine Frage ergeben, bei der ich einfach nicht hinter die Lösung komme.
Fallgebiet sind Kinder im Einkommenssteuerrecht:
Wenn ich das richtig verstanden habe, können §32(1)er Kinder die das ganze Jahr "Kind" waren den vollen WK-Pauschbetrag geltend machen.
Wie sieht es aber aus wenn der "Kind"-Status im Laufe des Jahres verloren geht?
Bsp:
Jan-Aug --> Student 22 Jahre alt
Sep-Dez --> Angestellter
In welchem Umfang wird nun der WK-Pauschbetrag herangezogen? Nach meinen Unterlagen werden 4/12 des Paschubetrages abgezogen. Aber warum? Müssten es nicht 8/12 sein?
Vielen Dank im voraus.
Gruß
Tobias
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Verfasst von:
Tobias am
29.01.2005 11:46
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THEMA: Re: WK-Pauschbetrag bei Kindern |
Hab eben erst gesehen, daß das hier ein Forum aus Österreich ist.
Komme aus Deutschland und die Frage bezieht sich daher natürlich auch auf das deutsche Steuerrecht.
Vielleicht weiß ja trotzdem jemand bescheid :-)
Danke
Tobias |
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