Sehr geehrte Damen und Herren,
welche der folgenden Posten sind von der Steuer absetzbar, wenn ich als Apotheker ein fernstudium der medizinischen Informatik in Deutschland im Endeffekt als Umschulung betreibe:
1. Studiengebühren
2. Bezugsgebühren für die Unterlagen
3. Fahrtkosten zu den Prüfungen
- auch die Fahrt zum Flughafen mit PkW?
4. Internet
5. Büromaterial (Papier, Tinte)
MfG,
Gunther |
|