Verfasst von:
Veive am
26.01.2005 10:45
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THEMA: Steuernachzahlung? |
Bin Studentin u arbeite nebenbei.
Bei meinem fixen Arbeitgeber bin ich geringfügig mit 300/Monat angestellt, bin selbst versichert.
Bei meinem anderen Arbeitgeber seit September muss ich unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben. Habe somit 2004 rund 5.000 euro erwirtschaftet.
Muss ich nun Steuergeld nachzahlen? Ab wann ist Erklärungspflicht notwendig? |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
26.01.2005 10:45
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THEMA: Re: Steuernachzahlung? |
Wenn die beiden Tätigkeiten jeweils in einem Dienstverhältnis ausgeübt werden und nicht auf selbständiger Basis, werden Sie vom Finanzamt aufgefordert eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen - voraussichtlich bis 30. September. Einkommensteuer fällt bei dieser Einkommenshöhe nicht an.
Sie werden jedoch von der Gebietskrankenkasse eine Vorschreibung bekommen, da beide Dienstverhältnisse zusammengerechnet werden und damit wahrscheinlich nicht mehr unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
www.steuerberater-rapp.at
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