Dabei handelt es sich um "freiwilligen Sozialaufwand".
Dieser ist in der Regel für das Unternehmen Betriebsausgabe.
Für die Dienstnehmer ist diese Leistung SV-frei, bzw. auch LSt-frei, wenn sie allen Dienstnehmern, bzw. bestimmten Gruppen von Dienstnehmern gewährt wird.
Anzumerken ist noch, dass es für manche andere freiwilligen Sozialzuwendungen eigene Bestimmungen und betragsmäßige Beschränkungen gibt. |
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