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Verfasst von: Frank am 25.01.2005 14:57
 


THEMA:  Ferienwohnung
Hallo, ich habe seit 01.01.05 eine Ferienwohnung und muss demnach die Mieteinnahmen aus 2005 in 2006 versteuern. Was ist mit den Kosten der Wohnung, die durch den Erwerb usw. in 2004 entstanden sind? Kommen die in die Steuererklärung 2005 (wo ich aber keine Einnahmen gegenrechnen kann), oder halte ich die Kosten zurück und verrechne sie mit den Einnahmen aus 2005 und berücksichtige sie in der Erklärung 2006???
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 25.01.2005 14:57
 


THEMA:  Re: Ferienwohnung
Sie können z.B.für 2004 eine Verlustveranlagung beantragen, die Anschaffungskosten müssen auf die Nutzungsdauer aufgeteilt werden. Ich empfehle Ihnen auf alle Fälle einen Steuerberater zu kontaktieren, zumindest zu einer einmaligen Beratung.Es gibt da ja auch noch das Thema der Umsatzsteuer. www.steuerberatung-weiss.at
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